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Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 € für den Umbau

Wenn ein Umbau die Pflege zu Hause leichter oder erst möglich macht, gibt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je Maßnahme dazu, schon ab Pflegegrad 1. Den Antrag stellst du vor dem Umbau.

Wofür es den Zuschuss gibt

  • Dusche ohne Schwelle statt Badewanne, Haltegriffe, ein höheres WC
  • Treppenlift, Rampe oder Handlauf
  • breitere Türen für einen Rollstuhl oder Rollator
  • Umzug in eine Wohnung, in der Pflege leichter geht

Die Pflegekasse fragt, ob die Änderung die Pflege erleichtert oder die Person selbstständiger macht. Schreib das im Antrag in ein, zwei Sätzen dazu.

Wenn mehrere Pflegebedürftige zusammen wohnen

Menschen mit Pflegegrad in der WohnungHöchstens je Maßnahme
14.180 €
28.360 €
312.540 €
416.720 €
mehr als 416.720 €, anteilig aufgeteilt

§ 40 Abs. 4 SGB XI und § 40 Abs. 4 Satz 3 SGB XI.

So stellst du den Antrag

  1. Hol einen oder zwei Kostenvoranschläge von Handwerksbetrieben.
  2. Schick den Antrag mit Kostenvoranschlag und kurzer Begründung an die Pflegekasse. Viele Kassen haben ein eigenes Formular.
  3. Warte die Zusage ab, dann beauftrage den Umbau und reich die Rechnung ein.

Kostenlose Hilfe bei der Planung bieten Wohnberatungsstellen und die Pflegeberatung der Pflegekasse.

Häufige Fragen

Wie viel gibt die Pflegekasse für den Umbau der Wohnung?

Bis zu 4.180 € je Maßnahme, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Wohnen mehrere Menschen mit Pflegegrad zusammen, gibt es je Person bis zu 4.180 €, für eine Maßnahme zusammen höchstens 16.720 €.

Was zählt als eine Maßnahme?

Alles, was bei der Antragstellung nötig ist, zählt zusammen als eine Maßnahme, auch wenn es mehrere Arbeiten sind (etwa Dusche ebenerdig und Haltegriffe). Ändert sich die Pflegesituation später und es wird wieder etwas nötig, ist das eine neue Maßnahme mit neuem Zuschuss.

Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?

Ja, stell den Antrag mit Kostenvoranschlag, bevor die Arbeiten beginnen. Was schon fertig ist, erstattet die Pflegekasse oft nicht mehr.

Zahlt die Pflegekasse auch in einer Mietwohnung?

Ja. Kläre größere Umbauten vorher mit der Vermieterin oder dem Vermieter ab.

Rechtsgrundlagen dieser Seite

  • Umbau der Wohnung je Maßnahme§ 40 Abs. 4 SGB XI, gilt seit 01.01.2025 · § 40 SGB XI
  • Höchstbetrag bei mehreren Pflegebedürftigen§ 40 Abs. 4 Satz 3 SGB XI, gilt seit 01.01.2025 · § 40 SGB XI

Regelstand 14.10.2026. Wir prüfen die Werte regelmäßig gegen ihre Quellen. Alle Quellen