Rente für pflegende Angehörige: wann die Kasse zahlt
Wer jemanden ab Pflegegrad 2 mindestens 10 Stunden in der Woche zu Hause pflegt, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse. Du zahlst dafür nichts. Wie viel zählt, hängt vom Pflegegrad ab.
Die Bedingungen
- Die gepflegte Person hat Pflegegrad 2 oder höher und wird zu Hause gepflegt.
- Du pflegst mindestens 10 Stunden in der Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage. Pflegst du zwei Menschen, zählen die Stunden zusammen.
- Du pflegst nicht als Beruf, und du arbeitest daneben höchstens 30 Stunden in der Woche.
Gib bei der Begutachtung an, wie viele Stunden du pflegst, oder füll den Fragebogen zur Pflegeperson aus, den die Pflegekasse schickt. Sie meldet dich dann bei der Rentenversicherung an. Ein Pflegetagebuch hilft, die Stunden zu belegen.
So viel zählt die Pflege für die Rente
Ein Jahr Pflege zählt so, als hättest du diesen Anteil der Bezugsgröße verdient:
| Pflegegrad | nur Pflegegeld | Pflegegeld und Pflegedienst | nur Pflegedienst |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 27 % | 22,95 % | 18,9 % |
| Pflegegrad 3 | 43 % | 36,55 % | 30,1 % |
| Pflegegrad 4 | 70 % | 59,5 % | 49 % |
| Pflegegrad 5 | 100 % | 85 % | 70 % |
§ 166 Abs. 2 SGB VI. Pflegen mehrere Menschen dieselbe Person, wird der Wert nach ihrem Anteil aufgeteilt.
Arbeitslosen- und Unfallversicherung
Hast du für die Pflege deine Arbeit aufgegeben oder verringert und warst direkt vorher versicherungspflichtig, zahlt die Pflegekasse auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (§ 26 Abs. 2b SGB III, § 44 Abs. 2b SGB XI). Endet die Pflege, kannst du dann Arbeitslosengeld bekommen. Unfallversichert bist du bei der Pflege ohnehin. Wenn du nur eine Zeit lang aussetzen willst: Pflegezeit und Familienpflegezeit.
Häufige Fragen
Bekomme ich als pflegende Angehörige Rentenpunkte?
Ja, wenn du jemanden ab Pflegegrad 2 zu Hause pflegst, mindestens 10 Stunden in der Woche an mindestens 2 Tagen, und daneben nicht mehr als 30 Stunden arbeitest. Dann zahlt die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung (§ 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI, § 44 Abs. 1 SGB XI).
Wie viel Rente bringt die Pflege?
Das hängt von Pflegegrad und Leistung ab. In Pflegegrad 5 mit Pflegegeld zählt ein Jahr Pflege so, als hättest du 100 % der Bezugsgröße verdient, in Pflegegrad 2 mit Pflegegeld 27 % (§ 166 Abs. 2 SGB VI). Die Bezugsgröße liegt ungefähr beim Durchschnittsverdienst. Wie viel Euro Rente das später sind, sagt dir die Deutsche Rentenversicherung.
Pflegen wir zu zweit, bekommen dann beide Beiträge?
Ja, wenn jede von euch die Stunden für sich erreicht. Die Beiträge werden dann nach eurem Anteil an der Pflege aufgeteilt.
Ich bin schon in Rente. Bekomme ich trotzdem Beiträge?
Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine volle Altersrente bezieht, ist versicherungsfrei; dann gibt es aus der Pflege keine Rentenbeiträge (§ 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB VI).
Bin ich bei der Pflege unfallversichert?
Ja, bei der Pflege von jemandem ab Pflegegrad 2 bist du kostenlos gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII).
Damit geht es weiter
Rechtsgrundlagen dieser Seite
- Mindestens Stunden in der Woche§ 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI, § 44 Abs. 1 SGB XI, gilt seit 01.01.2017 · § 3 SGB VI
- An mindestens Tagen§ 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI, gilt seit 01.01.2017 · § 3 SGB VI
- Höchstens Stunden Arbeit daneben§ 3 Satz 3 SGB VI, § 44 Abs. 1 SGB XI, gilt seit 01.01.2017 · § 3 SGB VI
- Anteil der Bezugsgröße§ 166 Abs. 2 SGB VI, gilt seit 01.01.2017 · § 166 SGB VI
- Volle Altersrente§ 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB VI, gilt seit 01.01.2017 · § 5 SGB VI
- Arbeitslosenversicherung§ 26 Abs. 2b SGB III, § 44 Abs. 2b SGB XI, gilt seit 01.01.2017 · § 26 SGB III
- Unfallversicherung§ 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII, gilt seit 01.01.2017 · § 2 SGB VII
Regelstand 14.10.2026. Wir prüfen die Werte regelmäßig gegen ihre Quellen. Alle Quellen