Pflegetagebuch für die Begutachtung
Schreib kurz auf, wobei du hilfst, sortiert nach den sechs Bereichen der Begutachtung. Am Ende druckst du alles als Tabelle aus und gibst sie dem Gutachter mit.
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Was gehört hinein?
Alles, wobei die Person Hilfe braucht, auch Kleinigkeiten. Die Bereiche helfen beim Sortieren:
- 1. Mobilität
- Bewegen im Bett und in der Wohnung
- 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Erkennen, Erinnern, Verstehen, Sprechen
- 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Unruhe, Ängste, Abwehr, Aggression
- 4. Selbstversorgung
- Waschen, Anziehen, Essen, Toilette
- 5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Medikamente, Behandlungen, Arztbesuche
- 6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
- Tagesablauf, Schlaf, Beschäftigung, Kontakte
Schreib konkret: nicht „braucht Hilfe beim Essen“, sondern „Brot geschnitten, zweimal ans Trinken erinnert, Hälfte vom Mittag liegen gelassen“. So sieht der Gutachter, was an seinem Besuchstag vielleicht gerade nicht passiert.
Häufige Fragen
Wie lange sollte ich ein Pflegetagebuch führen?
Ein bis zwei normale Wochen reichen meist. Wichtig ist, dass auch die schweren Tage und die Nächte darin stehen, nicht nur die guten.
Muss ich die Minuten aufschreiben?
Nein. Seit 2017 zählt bei der Begutachtung, wie selbständig jemand ist, nicht die Zeit. Minuten helfen aber, den Aufwand zu zeigen, vor allem bei der Verhinderungspflege und im Gespräch mit der Familie.
Wer sieht meine Einträge?
Nur du. Die Einträge bleiben in diesem Browser auf deinem Gerät. Du entscheidest, ob du das Tagebuch druckst und dem Gutachter oder der Kasse gibst.