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Pflegegrad beantragen: in drei Schritten

Ein formloser Antrag genügt, und ab dem Monat des Antrags gibt es Geld. Hier stellst du den Brief zusammen und siehst, bis wann die Kasse entscheiden muss.

  1. Antrag stellen, am besten heute.Formlos per Brief, Fax, Mail oder Anruf bei der Pflegekasse. Sie gehört zur Krankenkasse.
  2. Auf die Begutachtung vorbereiten.Mach den Selbsttest und führe ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch. Leg Arztbriefe und die Medikamentenliste bereit.
  3. Bescheid prüfen.Passt der Pflegegrad nicht, hast du in der Regel einen Monat Zeit für einen Widerspruch.

Antrag zusammenstellen

Wer schreibt?
Was soll beantragt werden?
Dazu

Vorschau

[Dein Name und deine Anschrift]

[Pflegekasse und Anschrift]

[Ort], 01.01.2026

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung –

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung für . Bitte werten Sie dieses Schreiben als Antrag mit dem heutigen Datum (§ 33 Abs. 1 SGB XI).

Ich beantrage Pflegegeld, weil die Pflege von Angehörigen übernommen wird.

Bitte beauftragen Sie die Begutachtung und senden Sie mir die nötigen Unterlagen zu.

Ich bitte um einen Termin für eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, gern bei uns zu Hause.

Bitte senden Sie mir das Gutachten des Medizinischen Dienstes zusammen mit Ihrer Entscheidung zu.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Das ist eine Vorlage aus festen Textbausteinen, keine Rechtsberatung. Lies den Brief vor dem Absenden durch und unterschreib ihn. Schick ihn so, dass du den Versand belegen kannst, etwa per Fax mit Sendebericht oder als Einschreiben.

Was dir nach dem Antrag zusteht

  • Kostenlose persönliche Pflegeberatung durch die Pflegekasse, auf Wunsch zu Hause und mit Angehörigen. (§ 7a SGB XI)
  • Nach dem ersten Antrag muss die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten oder einen Gutschein für eine unabhängige Beratungsstelle geben. (§ 7b Abs. 1 SGB XI)
  • Das Gutachten kommt mit dem Bescheid, außer du hast der Zusendung widersprochen; du kannst es auch später anfordern. (§ 18c Abs. 2 SGB XI)
  • Entscheidet die Kasse zu spät, zahlt sie für jede angefangene Woche 70 Euro, außer sie hat die Verzögerung nicht zu vertreten. Fehlen Unterlagen, die sie angefordert hat, ruht die Frist (§ 18c Abs. 6).
Begutachtung zu Hause: Eine Gutachterin hört einem älteren Mann am Tisch zu, seine Tochter sitzt daneben.

Für die Begutachtung

  • Erzähl, wie ein normaler Tag wirklich abläuft, nicht der beste. Viele Menschen reißen sich beim Besuch zusammen.
  • Nenne auch Anleiten, Erinnern und Aufpassen. Das ist Hilfe, auch wenn du nichts anfasst.
  • Sprich Unruhe in der Nacht, Ängste oder Abwehr an. Das zählt in einem eigenen Bereich.
  • Gib dem Gutachter eine Kopie deines Pflegetagebuchs mit.

Häufige Fragen

Muss ich ein Formular der Pflegekasse benutzen?

Nein. Ein Anruf, eine Mail oder ein formloser Brief genügt als Antrag (§ 33 Abs. 1 SGB XI). Die Kasse schickt danach ihr Formular, das du ausfüllst. Wichtig ist der Tag, an dem dein Antrag eingeht: Ab diesem Monat gibt es das Geld.

Wer darf den Antrag stellen?

Die pflegebedürftige Person selbst oder jemand mit ihrer Vollmacht oder als rechtliche Betreuung. Angehörige ohne Vollmacht können den Antrag vorbereiten, unterschreiben muss dann die Person selbst.

Was passiert bei der Begutachtung?

Eine Gutachterin oder ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei Privatversicherten Medicproof) kommt nach Hause oder ruft an und fragt die sechs Bereiche des Pflegegrad-Rechners ab. Sei dabei, wenn du pflegst, und erzähl, wie ein normaler Tag aussieht.

Was, wenn die Kasse zu lange braucht?

Nach 25 Arbeitstagen muss die Entscheidung da sein (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Sonst zahlt die Kasse 70 € für jede angefangene Woche (§ 18c Abs. 5 SGB XI), außer sie hat die Verzögerung nicht zu vertreten.

Rechtsgrundlagen dieser Seite

  • Leistungen ab dem Antragsmonat§ 33 Abs. 1 SGB XI, gilt seit 01.01.2017 · § 33 SGB XI
  • Frist für die Entscheidung§ 18c Abs. 1 SGB XI, gilt seit 01.07.2023 · § 18c SGB XI
  • Zahlung bei Verzögerung§ 18c Abs. 5 SGB XI, gilt seit 01.07.2023 · § 18c SGB XI
  • Gutachten zuschicken§ 18c Abs. 2 SGB XI, gilt seit 01.07.2023 · § 18c SGB XI
  • Beratung nach dem Antrag§ 7b Abs. 1 SGB XI, gilt seit 01.01.2017 · § 7b SGB XI
  • Pflegeberatung§ 7a SGB XI, gilt seit 01.01.2009 · § 7a SGB XI

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