Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3: wie oft, was er kostet
Wer Pflegegeld bekommt, braucht einmal alle 6 Monate einen Beratungsbesuch zu Hause. Er kostet euch nichts. Fehlt er, muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen.
Wann ist der nächste Besuch fällig?
So läuft der Besuch
Eine Pflegefachkraft kommt für etwa eine Stunde zu euch. Sie fragt, wie die Pflege klappt, was schwer ist und was helfen würde: Hilfsmittel, ein Umbau, Entlastung für dich. Das ist eine Hilfe, keine Prüfung. Danach schickt sie der Pflegekasse eine kurze Bestätigung; sagt die pflegebedürftige Person ja, bekommt die Kasse auch die Empfehlungen.
Trag den Termin im Begleiter ein. Er rechnet aus, wann der nächste fällig ist, und erinnert dich drei Wochen vorher, auch im Kalender auf dem Handy.
Häufige Fragen
Wer muss einen Beratungsbesuch machen?
Alle, die Pflegegeld bekommen, also Pflegegrad 2 bis 5 ohne Pflegedienst (§ 37 Abs. 3 Satz 1 SGB XI). Wer einen Pflegedienst nutzt, ob ganz oder kombiniert mit Pflegegeld, muss nicht.
Wie oft ist der Beratungsbesuch Pflicht?
Einmal alle 6 Monate, in jedem Pflegegrad von 2 bis 5. In Pflegegrad 4 und 5 darfst du ihn zusätzlich vierteljährlich nutzen. Mit Pflegegrad 1 darfst du halbjährlich, musst aber nicht.
Was kostet der Beratungsbesuch?
Für euch nichts. Die Pflegekasse bezahlt den Beratungsdienst direkt (§ 37 Abs. 3c SGB XI).
Was passiert, wenn der Beratungsbesuch fehlt?
Dann muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen, beim wiederholten Mal muss sie es ganz streichen (§ 37 Abs. 6 SGB XI).
Wer macht den Besuch?
Ein zugelassener Pflegedienst, eine anerkannte Beratungsstelle oder eine Pflegeberaterin der Pflegekasse. Du suchst dir aus, wen du anrufst. Der Besuch ist bei euch zu Hause; jeder zweite darf auch per Video stattfinden.
Damit geht es weiter
Rechtsgrundlagen dieser Seite
- Beratungsbesuch§ 37 Abs. 3 Satz 1 SGB XI, gilt seit 01.01.2024 · § 37 SGB XI
- Pflegegeld§ 37 Abs. 1 SGB XI, gilt seit 01.01.2025 · § 37 SGB XI
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