Entlastungsbetrag 2026: 131 € im Monat nutzen
Rechne aus, wie viel noch übrig ist und wann Reste verfallen. Und schau nach, ob die Pflegekasse in deinem Bundesland Hilfe aus der Nachbarschaft bezahlt.
Wie viel ist noch übrig?
Nachbarschaftshilfe in deinem Bundesland

Noch mehr Geld für Hilfe im Alltag
Wer den Pflegedienst-Betrag (Sachleistung) nicht ausschöpft, kann bis zu 40 % davon für Angebote im Alltag umwandeln (§ 45a Abs. 4 SGB XI). In Pflegegrad 3 sind das bis zu 598,80 € im Monat. Das Pflegegeld wird dann anteilig weniger.
Nachbarschaftshilfe
Ob eine Nachbarin oder ein Bekannter über den Entlastungsbetrag bezahlt werden darf, regelt jedes Bundesland selbst (§ 45a Abs. 3 SGB XI mit Landesrecht). Unser Überblick hat den Stand 14.10.2026; wo wir eine Regel nicht in der Landesquelle bestätigen konnten, sagen wir das dazu. Frag im Zweifel vor dem ersten Einsatz bei deiner Pflegekasse nach.
Häufige Fragen
Wer bekommt den Entlastungsbetrag?
Alle mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden: 131 € im Monat (§ 45b Abs. 1 SGB XI). Er wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet: Du reichst Rechnungen anerkannter Angebote bei der Pflegekasse ein.
Wofür darf ich ihn nutzen?
Für Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, für Pflegedienste bei der Selbstversorgung (in Pflegegrad 2 bis 5 nicht für die Körperpflege) und für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, zum Beispiel Haushaltshilfe, Begleitung oder Betreuungsgruppen. Je nach Bundesland auch für Nachbarschaftshilfe.
Verfällt der Entlastungsbetrag am Jahresende?
Nicht sofort. Was am Ende eines Jahres übrig ist, kannst du bis zum 30.06. des nächsten Jahres nutzen (§ 45b Abs. 1 Satz 5 SGB XI). Danach ist es weg. Rechnungen aus dem ersten Halbjahr verbrauchen zuerst das ältere Geld.
Was ist, wenn ich das Geld vorher nicht hatte, um die Rechnung zu zahlen?
Viele Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Du unterschreibst dafür eine Abtretungserklärung. Frag den Anbieter danach, bevor er anfängt.
Was ändert die Pflegereform 2027 am Entlastungsbetrag?
Nach dem Entwurf soll er ab 2027 „Sozialraumbudget“ heißen, 175 € im Monat ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 bekäme nichts mehr, Ansparen wäre nicht vorgesehen. Beschlossen ist das noch nicht.
Rechtsgrundlagen dieser Seite
- Entlastungsbetrag§ 45b Abs. 1 SGB XI, gilt seit 01.01.2025 · § 45b SGB XI
- Übertrag ins nächste Jahr§ 45b Abs. 1 Satz 5 SGB XI, gilt seit 01.01.2017 · § 45b SGB XI
- Umwandlung der Sachleistung§ 45a Abs. 4 SGB XI, gilt seit 01.01.2017 · § 45a SGB XI
- Sozialraumbudget nach der Reform§ 45b SGB XI in der Fassung des Entwurfs, Entwurf, geplant ab 01.01.2027 · BMG, Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (30.09.2026)
Regelstand 14.10.2026. Wir prüfen die Werte regelmäßig gegen ihre Quellen. Alle Quellen