Tagespflege und Nachtpflege: das eigene Budget
Tagespflege zahlt die Pflegekasse zusätzlich, ohne das Pflegegeld zu kürzen: ab Pflegegrad 2 bis zu 721 € bis 2.085 € im Monat, einschließlich der Fahrt hin und zurück. Du bekommst Zeit für dich oder für deine Arbeit.
Budget für Tages- und Nachtpflege im Monat
| Pflegegrad | Tagespflege | Dazu Pflegegeld | Oder Pflegedienst |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 721 € | 347 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 1.357 € | 599 € | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 1.685 € | 800 € | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 2.085 € | 990 € | 2.299 € |
Tagespflege nach § 41 Abs. 2 SGB XI; Pflegegeld oder Pflegedienst gibt es daneben in voller Höhe.
So kommt ihr zu einem Platz
- Tagespflege in der Nähe suchen und einen Probetag ausmachen. Viele holen die Gäste morgens zu Hause ab.
- Tage festlegen. Ein, zwei oder fünf Tage in der Woche, wie es passt.
- Bei der Pflegekasse beantragen. Die Einrichtung rechnet die Pflegekosten meist direkt ab; den Eigenanteil bekommst du in Rechnung.
Häufige Fragen
Wird die Tagespflege vom Pflegegeld abgezogen?
Nein. Die Tagespflege hat ein eigenes Budget und wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegedienst angerechnet (§ 41 Abs. 3 SGB XI). In Pflegegrad 3 gibt es also zum Beispiel 1.357 € für die Tagespflege und dazu das volle Pflegegeld von 599 €.
Was muss ich bei der Tagespflege selbst zahlen?
Essen, Unterkunftsanteil und Investitionskosten. Dafür darfst du den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat nutzen. Die Fahrt zur Tagespflege und zurück gehört zur Leistung der Pflegekasse.
Gibt es Tagespflege mit Pflegegrad 1?
Nicht aus diesem Budget. Mit Pflegegrad 1 kannst du den Entlastungsbetrag für Tagespflege einsetzen.
Was ist Nachtpflege?
Dasselbe in der Nacht: Die Person schläft in einer Einrichtung und ist tagsüber zu Hause. Sie kommt aus demselben Budget wie die Tagespflege.
Damit geht es weiter
Rechtsgrundlagen dieser Seite
- Tages- und Nachtpflege§ 41 Abs. 2 SGB XI, gilt seit 01.01.2025 · § 41 SGB XI
- Pflegegeld§ 37 Abs. 1 SGB XI, gilt seit 01.01.2025 · § 37 SGB XI
- Pflegedienst (Sachleistung)§ 36 Abs. 3 SGB XI, gilt seit 01.01.2025 · § 36 SGB XI
- Entlastungsbetrag§ 45b Abs. 1 SGB XI, gilt seit 01.01.2025 · § 45b SGB XI
Regelstand 14.10.2026. Wir prüfen die Werte regelmäßig gegen ihre Quellen. Alle Quellen