Pflegegrad 1: Das steht dir 2026 zu
Mit Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Du bekommst aber jeden Monat 131 € Entlastungsbetrag und 42 € für Pflegehilfsmittel, bis zu 4.180 € für einen Umbau der Wohnung und kostenlose Beratung.
Leistungen bei Pflegegrad 1
- Entlastungsbetrag: 131 € im Monat
- Für anerkannte Hilfe im Alltag, etwa Haushaltshilfe oder Begleitung, je nach Land auch Nachbarschaftshilfe. Bei Pflegegrad 1 auch für einen Pflegedienst bei der Körperpflege. (§ 45b Abs. 1 SGB XI) Mehr dazu
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € im Monat
- Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion. (§ 40 Abs. 2 SGB XI) Mehr dazu
- Umbau der Wohnung: 4.180 € je Maßnahme
- Zum Beispiel ein Bad ohne Schwelle oder Haltegriffe. (§ 40 Abs. 4 SGB XI) Mehr dazu
- Digitale Pflegeanwendungen: 70 € im Monat
- Für zugelassene Apps und die Hilfe dabei. (§ 40b Abs. 1 SGB XI)
- Wohngruppenzuschlag: 224 € im Monat
- Wenn die Person in einer ambulant betreuten Wohngruppe lebt. (§ 45f Abs. 1 SGB XI)
- Pflegeberatung und Pflegekurs: kostenlos
- Beratung durch die Pflegekasse, auf Wunsch zu Hause; ein Beratungsbesuch alle 6 Monate; Pflegekurse für Angehörige. (§ 45 Abs. 1 SGB XI) Mehr dazu
So holst du das Meiste heraus
- Lass dich nach dem Antrag kostenlos beraten: Die Pflegekasse muss dir innerhalb von 14 Tagen einen Termin oder einen Gutschein dafür anbieten (§ 7b Abs. 1 SGB XI).
- Sammle Rechnungen für den Entlastungsbetrag. Was du in einem Jahr nicht nutzt, kannst du bis zum 30.06. des nächsten Jahres verbrauchen (§ 45b Abs. 1 Satz 5 SGB XI).
- Wird der Alltag schwerer, beantrage eine Höherstufung. Ein Pflegetagebuch hilft bei der Begutachtung.
Häufige Fragen
Gibt es bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?
Nein. Pflegegeld, Pflegedienst-Betrag, Tagespflege und Kurzzeitpflege gibt es erst ab Pflegegrad 2. Den Entlastungsbetrag kannst du aber zum Beispiel für Tagespflege oder Kurzzeitpflege einsetzen.
Ab wie vielen Punkten gibt es Pflegegrad 1?
Ab 12,5 Punkten in der Begutachtung (§ 15 Abs. 3 SGB XI). Ab 27 Punkten ist es Pflegegrad 2. Mit dem Pflegegrad-Rechner schätzt du die Punkte selbst.
Lohnt sich ein Antrag auf Pflegegrad 1?
Ja, wenn im Alltag Hilfe nötig ist: Allein der Entlastungsbetrag sind 1.572 € im Jahr, dazu Hilfsmittel und der Zuschuss zum Umbau. Wird es später mehr, stellst du einen Antrag auf Höherstufung.
Muss ich mit Pflegegrad 1 einen Beratungsbesuch machen?
Nein, Pflicht ist er erst bei Pflegegeld ab Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 1 darfst du ihn halbjährlich kostenlos nutzen (§ 37 Abs. 3 Satz 1 SGB XI).
Damit geht es weiter
Rechtsgrundlagen dieser Seite
- Entlastungsbetrag§ 45b Abs. 1 SGB XI, gilt seit 01.01.2025 · § 45b SGB XI
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch§ 40 Abs. 2 SGB XI, gilt seit 01.01.2025 · § 40 SGB XI
- Umbau der Wohnung§ 40 Abs. 4 SGB XI, gilt seit 01.01.2025 · § 40 SGB XI
- Digitale Pflegeanwendungen§ 40b Abs. 1 SGB XI, gilt seit 01.01.2026 · § 40b SGB XI
- Wohngruppenzuschlag§ 45f Abs. 1 SGB XI, gilt seit 01.01.2026 · § 45f SGB XI
- Pflegeberatung und Pflegekurs§ 45 Abs. 1 SGB XI, gilt seit 01.04.1995 · § 45 SGB XI
- Punkte für Pflegegrad 1§ 15 Abs. 3 SGB XI, gilt seit 01.01.2017 · § 15 SGB XI
Regelstand 14.10.2026. Wir prüfen die Werte regelmäßig gegen ihre Quellen. Alle Quellen