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Pflegereform 2027: was sich für dich ändern würde

Das Bundeskabinett hat am 30.09.2026 einen Entwurf beschlossen. Hier steht in einfachen Worten, was er vorsieht, und was er für deinen Pflegegrad bedeuten würde.

Entwurf, nicht beschlossen. Werte und Termine können sich im Bundestag noch ändern. Stand 14.10.2026.

Dein Vergleich Entwurf

Heute (2026)BetragAb 2027 laut EntwurfBetrag
Pflegegeld347 €Entlastungsbudget380 €
Pflegesachleistung796 €Sachleistungsbudget890 €
Entlastungsbetrag131 €Sozialraumbudget175 €
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (im Jahr)3.539 €Überbrückungsbudget (im Jahr)2.285 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch42 €entfällt, kommt aus dem Entlastungsbudget–

Neue Punktgrenzen für den Pflegegrad

Pflegegradheute abEntwurf ab
Pflegegrad 112,515
Pflegegrad 22730
Pflegegrad 347,550
Pflegegrad 47070
Pflegegrad 59090

Außerdem sollen sich die Punkte in den Bereichen 1, 4, 6 anders berechnen (Mobilität, Selbstversorgung, Alltag). Unser Pflegegrad-Rechner zeigt beide Ergebnisse nebeneinander.

Neue Budgets statt der heutigen Leistungen

  • Entlastungsbudget statt Pflegegeld. Soll das Pflegegeld ersetzen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (heute 42 Euro extra) sollen künftig daraus bezahlt werden.
  • Sachleistungsbudget statt Pflegesachleistung für den Pflegedienst.
  • Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag. Soll den Entlastungsbetrag ersetzen: 175 Euro im Monat (300 Euro für Menschen unter 25), nur für anerkannte Angebote im Alltag, auch Nachbarschaftshilfe. Pflegegrad 1 bekommt nichts mehr, Ansparen ist nicht vorgesehen. Was mit schon angespartem Geld passiert, regelt der Entwurf nicht ausdrücklich.
  • Überbrückungsbudget statt des Jahresbetrags. Ersetzt den gemeinsamen Jahresbetrag von heute 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Was wegfallen soll

  • Der Umwandlungsanspruch (bis zu 40 % der Sachleistung für Angebote im Alltag, § 45a Abs. 4) entfällt.
  • Die 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch entfallen; sie sollen aus dem Entlastungsbudget kommen.
  • Pflegegrad 1 bekommt keinen Entlastungsbetrag mehr; neue Fälle in Pflegegrad 1 auch keinen Zuschuss im Heim.
  • Die Entscheidungsfrist von 25 Arbeitstagen ruht vom 01.01. bis 30.04.2027, außer in besonders dringenden Fällen (§ 142b Abs. 3).
  • Die für 2028 geplante Erhöhung aller Beträge fällt weg; ab 2029 sollen sie jedes Jahr steigen.

Was später kommen soll

  • Digitales „Pflege-Cockpit“ zum Verwalten der Leistungen, erste Funktionen bis 01.07.2028.
  • Gesetzliche „Pflegebegleitung“ (§ 7c neu), für Pflegegeld-Haushalte ein Besuch im Jahr, ab 01.01.2029.

Quellen: BMG, Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (30.09.2026), BMG, Fragen und Antworten zum PNOG. Sobald der Bundestag entscheidet, rechnen alle Werkzeuge mit dem Gesetz.

Häufige Fragen

Ist die Pflegereform 2027 schon beschlossen?

Nein. Regierungsentwurf, vom Bundeskabinett am 30.09.2026 beschlossen. Der Bundestag hat noch nicht entschieden; Werte und Termine können sich ändern. Stand dieser Seite: 14.10.2026.

Verliere ich meinen Pflegegrad durch die Reform?

Nicht allein durch die neuen Grenzen. Wer heute einen Pflegegrad hat, behält ihn bis zur nächsten Begutachtung. Allein wegen der neuen Punktgrenzen verliert niemand seinen Grad. (§ 142b Abs. 2 SGB XI in der Fassung des Entwurfs)

Lohnt es sich, den Antrag noch 2026 zu stellen?

Für Pflegegrad 1 bis 3 sind die Punktgrenzen heute niedriger als im Entwurf. Wer heute einen Pflegegrad bekommt, behält ihn nach dem Entwurf bis zur nächsten Begutachtung. Ob ein Antrag jetzt sinnvoll ist, hängt vom Bedarf ab; den solltest du ohnehin nicht aufschieben.

Rechtsgrundlagen dieser Seite

Regelstand 14.10.2026. Wir prüfen die Werte regelmäßig gegen ihre Quellen. Alle Quellen