Verhinderungspflege 2026: 3.539 € im Jahr
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag. Rechne aus, wie viel ihr dieses Jahr noch habt, bevor der Rest am 31. Dezember verfällt.
Wie viel hast du noch?

Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege?
Verhinderungspflege
Jemand vertritt dich zu Hause, stundenweise oder tageweise. Gut für freie Nachmittage, Arzttermine oder Urlaub.
Kurzzeitpflege
Die Person zieht für eine Zeit in eine Einrichtung, etwa nach dem Krankenhaus oder wenn zu Hause gerade nichts geht.
Beides bezahlt der gemeinsame Jahresbetrag (§ 42a SGB XI). Wer arbeitet und kurzfristig die Pflege organisieren muss, kann außerdem bis zu 10 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld bekommen (§ 44a Abs. 3 SGB XI).
Häufige Fragen
Wer bekommt Verhinderungspflege?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden, wenn die Pflegeperson verhindert ist: wegen Urlaub, Krankheit oder weil sie einfach eine Pause braucht. Bis zu 8 Wochen im Jahr (§ 39 Abs. 1 SGB XI). eine Vorpflegezeit ist seit 01.07.2025 nicht mehr nötig.
Wer darf die Vertretung übernehmen?
Ein Pflegedienst, eine Nachbarin, Freunde oder auch Verwandte. Bei nahen Verwandten und Menschen im selben Haushalt zahlt die Kasse weniger; frag vorher nach, wie viel es in deinem Fall ist.
Kann ich stundenweise Verhinderungspflege nutzen?
Ja. Wenn die Vertretung weniger als acht Stunden am Tag übernimmt, wird außerdem das Pflegegeld für diesen Tag nicht gekürzt. So lässt sich etwa ein fester Nachmittag in der Woche für dich freihalten.
Was ändert die Pflegereform 2027?
Nach dem Entwurf soll der Jahresbetrag ab 2027 „Überbrückungsbudget“ heißen und 2.285 € im Jahr betragen statt heute 3.539 €. Beschlossen ist das noch nicht.
Rechtsgrundlagen dieser Seite
- Gemeinsamer Jahresbetrag§ 42a SGB XI, gilt seit 01.07.2025 · § 42a SGB XI
- Dauer der Verhinderungspflege§ 39 Abs. 1 SGB XI, gilt seit 01.07.2025 · § 39 SGB XI
- Pflegeunterstützungsgeld§ 44a Abs. 3 SGB XI, gilt seit 01.01.2024 · § 44a SGB XI
- Überbrückungsbudget nach der Reform§§ 39, 42 SGB XI in der Fassung des Entwurfs, Entwurf, geplant ab 01.01.2027 · BMG, Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (30.09.2026)
Regelstand 14.10.2026. Wir prüfen die Werte regelmäßig gegen ihre Quellen. Alle Quellen